ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Regenera-tech

Stand: Februar 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Regenera-tech (nachfolgend "Auftragnehmer") und Geschäftskunden (nachfolgend "Auftraggeber").

(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Leistungsumfang

(1) Der Auftragnehmer erbringt folgende Dienstleistungen:

- Abholung von IT- und Elektronikaltgeräten

- [DATENVERNICHTUNG NACH STANDARD X] (optional)

- Verwertung gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

- [AUSSTELLUNG VERWERTUNGSNACHWEIS/VERNICHTUNGSZERTIFIKAT] (optional)

(2) Leistungen erfolgen in folgenden Regionen: Bayern, Deutschland

(3) Nicht angenommen werden:

- "Geräte mit Gefahrstoffen (Batterien müssen entfernt sein)"

- "Monitore mit Bildröhren (CRT)"

- [WEITERE AUSSCHLÜSSE]

§ 3 Vertragsschluss

(1) Anfragen über das Kontaktformular oder per E-Mail sind unverbindlich.

(2) Der Vertrag kommt zustande durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers.

(3) Der Auftraggeber ist an sein Angebot 30 Tage gebunden.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

OPTION A - KOSTENLOSE ABHOLUNG:

(1) Die Abholung von IT-Geräten erfolgt kostenfrei bei Mindestmengen von 30 Komputern oder 5 PALETTEN.

(2) Bei Unterschreiten der Mindestmenge wird eine gemeinsam verhandelte Pauschale berechnet.

OPTION B - KOSTENPFLICHTIGE ENTSORGUNG:

(1) Die Preise richten sich nach der aktuellen Preisliste, die auf Anfrage zur Verfügung gestellt wird.

(2) Zahlungsziel: 14 Tage nach Rechnungsdatum.

§ 5 Datenvernichtung und Datenschutz

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche Datenträger vor Übergabe selbst zu löschen oder eine Datenvernichtung zu beauftragen.

(2)Die Datenvernichtung erfolgt durch dritter Partner nach [NIST 800-88 / BSI IT-Grundschutz / DIN 66399 Schutzklasse X.

(3)Ein Vernichtungszertifikat wird von dritter Partner nach Abschluss ausgestellt.

(4) Der Auftragnehmer haftet nicht für Datenverluste oder Datenschutzverletzungen durch nicht gelöschte Datenträger.

§ 6 Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO)

(1) Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, wird ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) geschlossen.

(2) Der Auftraggeber bleibt datenschutzrechtlich verantwortlich für die auf den Geräten gespeicherten Daten.

§ 7 Abholung und Logistik

(1) Abholterminen werden mindestens 14 Tage im Voraus vereinbart.

(2) Der Auftraggeber stellt die Geräte bereit:

- "ebenerdig zugänglich"

- "auf Paletten gestapelt"

-"für Transport gesichert"

(3) Bei Nichtverfügbarkeit trotz bestätigtem Termin kann eine Ausfallpauschale von 300€ berechnet werden.

§ 8 Eigentumsverhältnisse

(1) Das Eigentum an den Geräten geht mit Übergabe an den Auftragnehmer über.

(2) Der Auftraggeber bestätigt, dass er verfügungsberechtigt ist.

(3) FALLS ANKAUF: Bei Kaufverträgen geht Eigentum erst nach vollständiger Zahlung über.

§ 9 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für:

- Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit

- Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit

- Ansprüche nach Produkthaftungsgesetz

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.

(3) Die Haftung für Datenverluste wird ausgeschlossen, sofern der Auftraggeber keine Datensicherung durchgeführt hat.

(4) [FALLS VERSICHERT:] Der Auftragnehmer unterhält eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von [X EUR] bei [VERSICHERUNG]. (wird abgewickelt, warte auf Rückmeldung)

§ 10 Verwertungsnachweise

FALLS ANGEBOTEN:

(1) Der Auftraggeber erhält auf Wunsch einen Verwertungsnachweis gemäß § 10 Abs. 2 ElektroG.

(2) Die Ausstellung erfolgt je nach Vereinbarung, gegen gemeinsam verhandelte Gebühr.

§ 11 Geheimhaltung

(1) Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen geheim zu halten.

(2) Dies gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder rechtlich offengelegt werden müssen.

§ 12 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

§ 13 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand ist Markt Kraiburg am Inn, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

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Regenera-tech

Hochfellnstr. 7, 84559, Kraiburg am Inn

Februar, 2026